Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Eventgegenständen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen K-
Concept Events (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot der Vermieterin schriftlich
annimmt.
2.3 Der genaue Umfang der Mietgegenstände ergibt sich aus dem angenommenen Angebot.

§ 3 Mietgegenstand

3.1 Die Vermieterin stellt dem Mieter Mietgegenstände (z. B. Tische, Stühle, Dekorationen,
Besteck, Teller, Hüpfburgen) für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
3.2 Der genaue Umfang der Mietgegenstände ergibt sich aus dem angenommenen Angebot.
3.3 Sofern in der Artikelbeschreibung nicht angegeben, dass die Mietgegenstände gereinigt
werden, ist der Mieter verpflichtet, diese nach Gebrauch in ordnungsgemäßem Zustand zu
reinigen.

§ 4 Mietdauer

4.1 Die Mietdauer beträgt in der Regel 3 Tage und entspricht einer Mieteinheit.
4.2 Eine Mieteinheit gilt ab dem Tag der Selbstabholung der Mietgegenstände bis zur
Rückgabe durch den Mieter.
4.3 Das Mietdatum und die Uhrzeit der Abholung werden vor Mietbeginn verbindlich
festgelegt.
4.4 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin
möglich.
4.5 Erfolgt eine verspätete Rückgabe, werden für jeden angefangenen Tag 25 % des
Mietpreises zusätzlich fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle nicht
fristgerechter Rückgabe bleibt der Vermieterin vorbehalten.

§ 5 Mietpreis, Anzahlung, Kaution und Zahlung

5.1 Es gelten die Preise laut aktueller Preisliste bzw. gemäß individueller Vereinbarung.
5.2 Eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Mietpreises ist sofort fällig und gilt als
Reservierung für die vereinbarte Mietdauer. Im Falle einer Kündigung wird die Anzahlung als
pauschale Bearbeitungsgebühr einbehalten.
5.3 Der Mieter zahlt den restlichen Mietpreis im Voraus oder spätestens bei Übergabe der
Mietgegenstände, in bar oder per Überweisung.
5.4 Es wird eine Kaution in Höhe von 25 % des gesamten Mietpreises, mindestens jedoch
100 €, fällig. Die Kaution ist bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen und wird nach
Rückgabe und Kontrolle der Mietgegenstände an den Mieter zurückerstattet. Die Kaution
dient als Sicherheit für eventuell entstandene Schäden und wird mit dem
Wiederbeschaffungswert der betroffenen Mietgegenstände verrechnet.

§ 6 Lieferung, Abholung und Rückgabe

6.1 Die Mietgegenstände werden durch den Mieter abgeholt und zurückgebracht. Der Mieter
ist für einen ordnungsgemäßen Transport verantwortlich.
6.2 Bei Übergabe der Mietgegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit
und Mangelfreiheit kontrollieren und die Empfangsbestätigung bzw. den Lieferschein
unterzeichnen. Sollten die Mietgegenstände nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der
Mieter die Vermieterin beim Empfang unverzüglich informieren. In diesem Fall ist die
Vermieterin zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
6.3 Nach Rückgabe werden die Mietgegenstände seitens der Vermieterin auf Vollständigkeit
sowie Schäden (z. B. nicht entfernbare Flecken, Brandlöcher) überprüft. Der Mieter erhält
eine Empfangsbestätigung unter Vorbehalt. Auf etwaige entstandene Beschädigungen ist bei
Rückgabe seitens des Mieters hinzuweisen.

§ 7 Stornierung / Kündigung

7.1 Der Mieter kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall wird die geleistete
Anzahlung als pauschale Bearbeitungsgebühr einbehalten.
7.2 Darüber hinaus fallen folgende Stornokosten an:
a) bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
b) bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
c) weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

§ 8 Haftung und Versicherung

8.1 Die Mietgegenstände sind nicht durch die Vermieterin versichert. Ab der Übergabe an
den Mieter trägt dieser die volle Verantwortung und Gefahr für Verlust, Beschädigung oder
unsachgemäße Nutzung der Mietgegenstände.
8.2 Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für sämtliche Schäden, einschließlich
Verlust, Bruch oder Beschädigungen, die an den Mietgegenständen entstehen. Dies gilt auch
für Schäden, die durch Dritte oder durch äußere Einflüsse wie Naturereignisse (z. B. Sturm,
Hagel, Hochwasser), Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt verursacht werden.
8.3 Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der
Mietgegenstände entstehen. Die Mietgegenstände sind entsprechend ihrer Bestimmung zu
verwenden: Möbel, Dekorationen, Geschirr, Besteck oder Spielgeräte (z. B. Hüpfburgen).
Unsachgemäße Nutzung kann zu einer Haftung des Mieters führen.

§ 9 Höhere Gewalt

9.1 Die Vermieterin haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrages aufgrund höherer Gewalt
(z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfall).

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Vermieterin. Für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand
Merzig.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Mietvertrages unwirksam oder undurchführbar sein
oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
10.4 Die Vermieterin behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände der
Vermieterin aufgestellt sind, sowie auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, Facebook)
Fotos oder Videoaufnahmen zu Marketingzwecken zu nutzen.
10.5 Alle Darstellungen und Abbildungen in schriftlichen und digitalen Medien (z. B.
Broschüren, Flyer, Internetseiten, Präsentationen) dienen ausschließlich der
Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen von der Realität stellen keinen Mangel dar.

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